Der Fall betrifft einen Mann, der seine elfjährige Nichte sexuell missbraucht hat. Laut Urteil hatte er das Mädchen im Sommer 2019 in seinem Auto unter dem Vorwand, eine Spinne sei ihr am Bein hochgekrochen, entkleidet. Er zog ihr die Shorts und die Unterhose aus und berührte etwa 15 Sekunden lang ihren Intimbereich. Danach bat er das Kind, niemandem davon zu erzählen.
Das Mädchen vertraute sich zunächst einer Freundin an, später auch ihrer Mutter, die 2022 Anzeige erstattete. Der Mann bestritt die Vorwürfe und behauptete, seine Ex-Frau, die Tante des Mädchens, habe einen Racheplan gegen ihn geschmiedet. Das Kantonsgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von 1.000 Franken. Zudem wurde ihm lebenslang verboten, beruflich oder in organisierten Freizeitaktivitäten mit Minderjährigen zu arbeiten.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung nun bestätigt. Es stützte sich dabei auf die Videoaufnahme der Befragung des Mädchens, die Aussagen der Mutter und der Tante sowie ein Glaubwürdigkeitsgutachten. Die Richter betonten, dass die Schilderung des Mädchens besonders glaubwürdig sei, da sie die Handlungen sehr einfach beschrieb und offensichtlich deren sexuellen Charakter zum Tatzeitpunkt nicht erkannt hatte. Die Theorie eines Komplotts gegen den Mann wurde als unwahrscheinlich eingestuft, da die Tat 2019 stattfand, als seine Ehe noch intakt war und keine Vorwürfe bezüglich seines Sohnes im Raum standen.