Der Fall betrifft einen Mann, der im November 2023 am Flughafen Genf festgehalten wurde, als er mit einem Nunchaku im aufgegebenen Gepäck in Richtung Ausland reisen wollte. Nach eigenen Angaben hatte er die Kampfwaffe 2009 als Geschenk von einem Kollegen erhalten und wollte sie nun ins Ausland mitnehmen, um sie dort zu lassen. Er besass keine Waffenerlaubnis und wusste nach eigener Aussage nicht, dass für diesen Waffentyp eine Bewilligung nötig ist.
Das Genfer Polizeigericht verurteilte den Mann wegen Verstosses gegen das Waffengesetz zu einer Busse von 500 Franken und ordnete die Beschlagnahmung und Vernichtung des Nunchakus an. Das Kantonsgericht bestätigte dieses Urteil, woraufhin der Mann ans Bundesgericht gelangte. Er forderte einen vollständigen Freispruch und die Rückgabe der Waffe.
Das Bundesgericht weist seine Beschwerde ab. Es hält fest, dass ein Nunchaku als verbotene Waffe gilt, deren Erwerb grundsätzlich untersagt ist. Der Mann hatte keine Ausnahmebewilligung, die einen legalen Besitz ermöglicht hätte. Seine Behauptung, er habe die Waffe legal erworben, ist nicht stichhaltig, da der Erwerb solcher Waffen ohne spezielle Bewilligung generell verboten ist.
Das Gericht bestätigt, dass bereits der blosse Besitz einer illegal erworbenen Waffe strafbar ist. Die vom Mann angeführten Argumente bezüglich Transport oder Ausfuhr der Waffe sind für den Fall nicht relevant, da er allein wegen des illegalen Besitzes verurteilt wurde. Die Busse und die Einziehung des Nunchakus bleiben somit bestehen.