Ein Mann hatte am 25. September 2025 Beschwerde beim Bundesgericht gegen eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich eingelegt. Der Fall betraf eine Verschiebung einer Hauptverhandlung in einem Strafverfahren, bei dem die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl beteiligt war.
Wie bei allen Beschwerden verlangte das Bundesgericht einen Kostenvorschuss von 800 Franken. Die Aufforderung zur Zahlung musste mehrfach zugestellt werden. Als der Mann bis zum 19. November 2025 nicht zahlte, setzte ihm das Gericht eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis zum 6. Januar 2026. In dieser Mitteilung wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass bei Nichtzahlung auf die Beschwerde nicht eingetreten werde.
Da der Beschwerdeführer auch innerhalb dieser Nachfrist den Kostenvorschuss nicht leistete, trat das Bundesgericht auf seinen Fall nicht ein. Das Gericht erinnerte in seiner Begründung daran, dass Parteien in einem Gerichtsverfahren verpflichtet sind, sich nach Treu und Glauben zu verhalten und dafür zu sorgen, dass ihnen behördliche Dokumente zugestellt werden können. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden dem Mann auferlegt.