Ein Ehemann wurde 2023 verpflichtet, seiner Frau monatliche Unterhaltsbeiträge zu zahlen. Diese betrugen zunächst rund 9.800 Franken für die Monate September bis Dezember 2022, dann etwa 14.750 Franken für Januar bis August 2023 und schließlich 1.844 Franken ab September 2023. Zudem musste er Kindesunterhalt für die gemeinsame Tochter bis zu deren Fremdplatzierung im September 2022 leisten. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte diese Regelung im Januar 2025.
Im August 2025 stellte der Mann einen Antrag auf Überprüfung dieser Entscheidung. Er behauptete unter anderem, seine Frau habe ein Erbe erhalten, was ihre finanzielle Situation verändert habe. Das Obergericht wies seinen Antrag jedoch ab. Die Richter begründeten dies damit, dass der Mann keine neuen Tatsachen vorgebracht hatte, sondern lediglich die bereits erfolgte Beurteilung seines Falls kritisierte. Bezüglich des angeblichen Erbes legte er nicht dar, wann er vom Tod des Schwiegervaters erfahren hatte und seit wann er von einem möglichen Erbanfall wusste.
Der Mann wandte sich daraufhin an das Bundesgericht. Er argumentierte, dass das Gericht Beweise nicht ordnungsgemäß berücksichtigt habe und seine Eingaben systematisch abgeblockt worden seien. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde jedoch nicht ein. Es erklärte, dass der Mann sich nicht sachgerecht mit den Erwägungen des Obergerichts auseinandergesetzt habe. Ein Revisionsverfahren diene nicht dazu, einen Fall erneut zu diskutieren oder eine Wiedererwägung zu verlangen. Die Gerichtskosten von 1.500 Franken wurden dem Ehemann auferlegt.