Der Fall betrifft einen Rentner, der sich mit der Ausgleichskasse des Kantons Bern im Streit um Ergänzungsleistungen zur AHV/IV befand. Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Bern am 20. Juni 2025 in dieser Sache ein Urteil gefällt hatte, legte der Betroffene am 27. August 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Knapp fünf Monate später, am 16. Januar 2026, informierte der Rentner das Gericht jedoch schriftlich, dass er seine Beschwerde zurückziehe. Die Präsidentin der zuständigen Abteilung des Bundesgerichts verfügte daraufhin am 19. Januar 2026 die Abschreibung des Verfahrens. Die Gründe für den Rückzug der Beschwerde gehen aus der Verfügung nicht hervor.
Das Bundesgericht entschied, auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten. Dies entspricht der üblichen Praxis bei Beschwerderückzügen. Die Verfügung wurde allen beteiligten Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern sowie dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.