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Junger Autofahrer erhält sechs Monate Fahrverbot nach Fehlverhalten
Ein Mann darf für sechs Monate kein Motorfahrzeug führen. Seine Beschwerde gegen diese Massnahme zog er zurück, um Kosten zu sparen, und scheiterte auch vor Bundesgericht.

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern verweigerte im Oktober 2025 einem Mann die Zulassung als Motorfahrzeugführer und verhängte eine sechsmonatige Sperrfrist für verschiedene Fahrzeugkategorien. Die Sperrfrist wurde für unterschiedliche Fahrzeugtypen gestaffelt angesetzt: für kleinere Fahrzeuge ab August 2025, für Kleinmotorräder ab Juni 2026 und für Motorräder bis 125 cm³ ab Juni 2027.

Der Betroffene legte zunächst Einsprache gegen diese Entscheidung ein, die jedoch vom Strassenverkehrsamt abgewiesen wurde. Daraufhin wandte er sich an die kantonale Rekurskommission, zog aber seine Beschwerde kurz darauf wieder zurück – nach eigenen Angaben, um weitere Kosten zu vermeiden, die er nicht hätte tragen können.

Nachdem die Rekurskommission das Verfahren wegen des Rückzugs abgeschrieben hatte, versuchte der Mann, den Fall vor das Bundesgericht zu bringen. Das Bundesgericht trat jedoch auf seine Beschwerde nicht ein, da er sich in seiner Eingabe nicht mit den Gründen der Abschreibungsverfügung auseinandersetzte. Stattdessen kritisierte er lediglich die ursprüngliche Sperrfrist, was nicht mehr Gegenstand des aktuellen Verfahrens war. Trotz eines Hinweises des Bundesgerichts, seine Beschwerde zu ergänzen, blieb eine ausreichende Begründung aus.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_739/2025