Symbolbild
Mann zieht Beschwerde ans Bundesgericht zurück
Ein Mann hatte gegen einen Entscheid des Aargauer Obergerichts Beschwerde eingereicht. Zwei Monate später zog er diese vollständig zurück, womit das Verfahren gegenstandslos wurde.

Am 19. November 2025 reichte ein Mann eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er wehrte sich damit gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 22. Oktober 2025. Der Fall betraf eine Nichtanhandnahme sowie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, das der Mann gestellt hatte.

Das Bundesgericht eröffnete daraufhin ein Beschwerdeverfahren mit der Nummer 7B_1265/2025. Knapp zwei Monate nach seiner ursprünglichen Eingabe, am 13. Januar 2026, erklärte der Mann jedoch den vollumfänglichen Rückzug seiner Beschwerde.

Aufgrund dieses Rückzugs musste das Bundesgericht nicht mehr inhaltlich über den Fall entscheiden. Die zuständige Bundesrichterin schrieb das Verfahren als gegenstandslos ab. Sie entschied zudem, dass dem Mann keine Gerichtskosten auferlegt werden. Der Entscheid wurde dem Beschwerdeführer und dem Obergericht des Kantons Aargau schriftlich mitgeteilt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1265/2025