Symbolbild
Mann zieht Beschwerde gegen Entscheid des Aargauer Obergerichts zurück
Ein Mann hatte gegen einen Entscheid des Aargauer Obergerichts zur Nichtanhandnahme Beschwerde eingelegt. Zwei Monate später zog er diese vollständig zurück.

Im November 2025 reichte ein Mann Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er wehrte sich damit gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 13. November 2025. Das Obergericht hatte zuvor entschieden, dass ein Strafverfahren nicht eröffnet wird.

Nach Eingang der Beschwerde eröffnete das Bundesgericht das entsprechende Verfahren. Doch nur zwei Monate später, am 13. Januar 2026, erklärte der Mann, dass er seine Beschwerde vollumfänglich zurückziehe.

Aufgrund des Rückzugs musste das Bundesgericht nicht mehr über die Beschwerde entscheiden. Die zuständige Bundesrichterin schrieb das Verfahren als gegenstandslos ab. Wegen der besonderen Umstände verzichtete das Gericht darauf, dem Mann Gerichtskosten aufzuerlegen. Der Entscheid wurde allen Beteiligten schriftlich mitgeteilt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1266/2025