Ein portugiesischer Staatsangehöriger, der seit 2003 in der Schweiz lebte und eine Niederlassungsbewilligung besass, wurde 2019 wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens widerrief das Migrationsamt des Kantons Thurgau im November 2022 seine Niederlassungsbewilligung und wies ihn aus der Schweiz weg. Ein Jahr später verhängte das Staatssekretariat für Migration zusätzlich ein zehnjähriges Einreiseverbot gegen ihn.
Im April 2024 versuchte der Mann, eine Neuprüfung des Wegweisungsentscheids zu erreichen. Als das zuständige Departement für Justiz und Sicherheit nicht umgehend reagierte, reichte er eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung beim Verwaltungsgericht ein. Im September 2024 wurde er nach Portugal zurückgeführt. Das Verwaltungsgericht forderte ihn auf, einen Kostenvorschuss von 1000 Franken zu bezahlen, und wies sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab.
Da der Mann den Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Verwaltungsgericht auf seine Beschwerde nicht ein. Vor Bundesgericht argumentierte er nicht gegen diesen Nichteintretensentscheid, sondern kritisierte hauptsächlich das ursprüngliche Strafurteil und den Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung. Das Bundesgericht wies darauf hin, dass der Beschwerdeführer sich nicht mit den eigentlichen Gründen für den Nichteintretensentscheid auseinandersetzte, und trat deshalb auf seine Beschwerde nicht ein.