Ein portugiesischer Staatsangehöriger, der seit 2003 in der Schweiz lebte und eine Niederlassungsbewilligung besass, wurde 2019 wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt. Als Folge dieser Verurteilung widerrief das Migrationsamt des Kantons Thurgau im November 2022 seine Niederlassungsbewilligung und wies ihn aus der Schweiz aus. Der Mann liess diesen Entscheid unangefochten in Rechtskraft erwachsen.
Im September 2024 wurde der Portugiese nach einer kurzen Gewahrsamsnahme nach Portugal zurückgeführt. Zuvor hatte er im April 2024 ein Gesuch um Revision des Wegweisungsentscheids gestellt, was das Migrationsamt jedoch ablehnte. Sein Rekurs gegen diese Ablehnung wurde vom Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau im Dezember 2024 abgewiesen.
Der Mann erhob daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau und beantragte gleichzeitig unentgeltliche Rechtspflege. Nachdem sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen wurde, forderte das Gericht ihn auf, einen Kostenvorschuss von 2'000 Franken zu bezahlen. Da er diesen Vorschuss nicht leistete, trat das Verwaltungsgericht auf seine Beschwerde nicht ein. Das Bundesgericht bestätigte nun diesen Entscheid und wies darauf hin, dass der Rechtsvertreter des Mannes wiederholt ungenügende Beschwerden eingereicht habe, die den formalen Anforderungen nicht entsprechen.