Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Frau mit psychischen Problemen weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Die Behörden werfen ihr mehrere Gewalttaten vor, darunter Angriffe auf Verkäuferinnen, Pflegepersonal und Polizisten. In verschiedenen Vorfällen soll sie Personen geschlagen, bedroht und beleidigt haben. In einem Fall wurde bei ihr ein Messer gefunden.
Die Frau war bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Drohungen und Körperverletzungen. Das Gericht sah ein erhebliches Rückfallrisiko, da die Frau immer wieder und oft aus nichtigen Gründen gewalttätig wurde. Besonders beunruhigend fand das Gericht, dass sie mehrfach Todesdrohungen ausgesprochen und dabei auf Waffen oder Messer verwiesen hatte.
Die Beschuldigte hatte beantragt, statt der Untersuchungshaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht zu werden. Das Bundesgericht lehnte dies jedoch ab. Es begründete die Entscheidung damit, dass eine solche Unterbringung nicht denselben Zweck wie die Untersuchungshaft erfülle, nämlich den Schutz der Öffentlichkeit. Zudem hatte die Frau in der Vergangenheit bereits eine psychiatrische Einrichtung eigenmächtig verlassen und sich gegen ihre fürsorgerische Unterbringung gewehrt. Das Gericht betonte, dass sie auch im Gefängnis die nötige medizinische Versorgung erhalten könne.