Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Kosovaren gutgeheissen, der seit seiner Kindheit in der Schweiz gelebt hatte. Der Mann war 2023 in sein Herkunftsland ausgeschafft worden, nachdem ihm die Aufenthaltsbewilligung verweigert worden war. Nun muss ihm das Tessiner Migrationsamt eine Aufenthaltsbewilligung erteilen.
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Der heute 34-jährige Mann kam 1989 als Kind in die Schweiz und erhielt eine Niederlassungsbewilligung. 2009 wurde er wegen verschiedener Delikte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, worauf ihm die Bewilligung entzogen wurde. Nach mehreren Gerichtsverfahren bestätigte das Bundesgericht 2014 den Entzug. Spätere Gesuche um Wiedererwägung wurden abgelehnt, und der Mann wurde 2023 ausgeschafft.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte jedoch im Mai 2025 fest, dass die Schweiz mit der Ausweisung des Mannes sein Recht auf Privat- und Familienleben verletzt hatte. Der EGMR betonte, dass der Mann seit seiner Kindheit bis zur Ausweisung mit 34 Jahren in der Schweiz gelebt hatte und alle seine sozialen und familiären Bindungen hier verwurzelt waren. Die Straftaten, die zur Ausweisung führten, hatte er im Alter von unter 20 Jahren begangen. Zudem hatte er seither ein korrektes Verhalten gezeigt und stellte keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit dar.
Aufgrund dieses EGMR-Urteils hat das Bundesgericht nun seine frühere Entscheidung revidiert. Es ordnete an, dass dem Mann eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden muss, damit er in die Schweiz zurückkehren kann. Eine Niederlassungsbewilligung, wie vom Mann beantragt, wurde jedoch abgelehnt, da der Entzug dieser Bewilligung rechtskräftig ist und nicht mehr angefochten werden kann.