Die Sunrise GmbH darf in Hefenhofen (TG) eine neue Mobilfunkanlage mit einem 30 Meter hohen Antennenmast errichten. Das Bundesgericht wies die Beschwerde zweier Anwohner ab, die sich gegen die Baubewilligung gewehrt hatten. Die geplante Anlage soll mit 17 Sendeantennen ausgestattet werden, darunter auch adaptive Antennen für den 5G-Mobilfunkstandard.
Die Anwohner hatten verschiedene Einwände vorgebracht. Sie befürchteten Gesundheitsschäden durch die Strahlung und kritisierten, dass bei adaptiven Antennen die Strahlenbelastung zeitweise höher sein könne als angegeben. Zudem monierten sie, die Anlage stehe an der Grenze zu einem Wildtierkorridor und könne Tiere wie den Mittelspecht gefährden. Auch bemängelten sie die Visierung während des Baubewilligungsverfahrens.
Das Bundesgericht folgte jedoch der Einschätzung der Vorinstanzen. Es stellte fest, dass die Anlage die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) einhält. Bei adaptiven Antennen dürfe die Strahlung zwar kurzzeitig höher sein, müsse aber über sechs Minuten gemittelt unter dem Grenzwert bleiben. Diese Regelung sei durch die spezielle Sendecharakteristik adaptiver Antennen gerechtfertigt.
Bezüglich der Auswirkungen auf Wildtiere und Pflanzen sah das Gericht keine belastbaren Hinweise für eine Gefährdung, anerkannte aber den bestehenden Forschungsbedarf. Die Qualitätssicherungssysteme und Messverfahren für adaptive Antennen beurteilte das Gericht als tauglich. Auch die Visierung des Bauvorhabens sei ausreichend gewesen, da sie die Nachbarn zur Einsichtnahme in die Bauakten und zur Einsprache veranlasst habe.