Symbolbild
Eingebürgerter Sudanese verliert Schweizer Pass wegen Geldwäscherei
Ein Mann aus dem Sudan hat seine Schweizer Staatsbürgerschaft verloren. Das Bundesgericht bestätigte die Annullierung, weil er vor seiner Einbürgerung illegale Geldtransfers durchgeführt hatte.

Ein aus dem Sudan stammender Mann, der 2016 eingebürgert wurde, muss seinen Schweizer Pass wieder abgeben. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Entscheidung des Kantons Neuenburg bestätigt. Ausschlaggebend war, dass der Mann bereits vor seiner Einbürgerung illegale Geldtransfers zwischen der Schweiz, Dubai und dem Sudan durchgeführt hatte, ohne die nötigen Kontrollen vorzunehmen.

Bei seiner Einbürgerung hatte der Mann eine Erklärung unterschrieben, in der er versicherte, die Rechtsordnung eingehalten zu haben. 2020 wurde er jedoch wegen mehrerer Straftaten zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Darunter fiel auch der Vorwurf der mangelnden Sorgfalt bei Finanzgeschäften, wobei er zwischen 2013 und 2019 Gelder in Millionenhöhe transferiert hatte.

Das Bundesgericht betonte, dass der Mann bei der Unterzeichnung seiner Erklärung im Juni 2016 wesentliche Tatsachen verschwiegen hatte. Seine illegalen Aktivitäten hatten bereits Jahre vor der Einbürgerung begonnen. Das Strafgericht hatte seine Schuld in diesem Punkt als sehr schwerwiegend eingestuft. Hätten die Behörden von diesen Tatsachen gewusst, wäre ihm die Einbürgerung verweigert worden. Die Annullierung der Einbürgerung sei daher rechtmäßig und angesichts des Umfangs der Straftaten auch verhältnismäßig.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_561/2025