Die Transports publics fribourgeois Infrastructure (TPF INFRA) SA planen eine umfassende Erneuerung der Bahnhofsanlage in Sugiez. Das Projekt umfasst die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur sowie die Anpassung der Zugangswege und Empfangseinrichtungen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes. Zentraler Bestandteil des Vorhabens ist der Abriss des 1903 erbauten Bahnhofsgebäudes.
Die Heimatschutzverbände Pro Fribourg und Patrimoine Suisse hatten sich gegen den Abriss gewehrt und Beschwerde eingelegt. Sie argumentierten, das Gebäude stehe unter Schutz und müsse erhalten werden. Das Bundesamt für Verkehr und später auch das Bundesverwaltungsgericht hatten das Projekt jedoch genehmigt, woraufhin die Verbände ans Bundesgericht gelangten.
Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde abgewiesen. Es stellte fest, dass das Bahnhofsgebäude zwar einen gewissen historischen Wert besitzt, jedoch weder in einem geschützten Bereich liegt noch unter besonderem Schutz steht. Die Richter betonten, dass das Gebäude baufällig sei und ein Sicherheitsrisiko für den Bahnbetrieb darstelle. Zudem sei der Abriss notwendig, um die Ziele des Gesamtprojekts zu erreichen, zu denen behindertengerechte Zugänge und ein moderner Mobilitätsknotenpunkt gehören.
Die Richter kamen zum Schluss, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse am Erhalt des Gebäudes besteht. Im Gegenteil überwiege das öffentliche Interesse an sicheren, qualitativ hochwertigen und behindertengerechten öffentlichen Verkehrsinfrastrukturen. Mit diesem Urteil können die Transports publics fribourgeois nun mit dem Abriss und der Modernisierung des Bahnhofs Sugiez fortfahren.