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Immobilienfirma verliert Streit um Baubewilligung für Nachbarprojekt
Eine Immobilienfirma wollte verhindern, dass ihr Nachbargrundstück für ein Bauprojekt genutzt wird. Das Bundesgericht bestätigt jedoch, dass die Baubewilligung noch gültig ist.

Eine Personalvorsorgestiftung erhielt 2017 die Bewilligung für den Bau von fünf Mehrfamilienhäusern in Bülach. Die Baubewilligung enthielt die Auflage, vor Baubeginn einen Baustelleninstallationsplan zur Genehmigung einzureichen.

Die benachbarte A. AG wehrte sich gegen die geplante Nutzung ihrer Grundstücke als Baustellenzufahrt. Nach längeren Rechtsstreitigkeiten stellte die Baubehörde auf Antrag der Bauherrschaft fest, dass die Gültigkeitsdauer der Baubewilligung noch nicht zu laufen begonnen habe. Dagegen erhob die A. AG Rekurs und argumentierte, die Baubewilligung sei bereits abgelaufen.

Das Bundesgericht bestätigte nun den Entscheid der Vorinstanzen. Es hielt fest, dass die Baubewilligung als Zwischenentscheid zu qualifizieren sei, solange noch weitere Pläne genehmigt werden müssen und dabei ein Umsetzungsspielraum besteht. Die Frist für die Gültigkeit der Baubewilligung beginne erst zu laufen, wenn alle für den Baubeginn erforderlichen Bewilligungen rechtskräftig vorliegen.

Das Gericht wies auch den Einwand zurück, die Bauherrschaft habe zu lange mit der Beseitigung von Bauhindernissen zugewartet. Da zwischen der Erteilung der Baubewilligung und den Bemühungen zur Lösung der Erschliessungsprobleme weniger als drei Jahre verstrichen waren und in dieser Zeit auch Vergleichsgespräche stattfanden, sei keine Verwirkung eingetreten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_127/2025