Symbolbild
Bruder darf Todesfall der Schwester vor Gericht weiter verfolgen
Ein Mann kämpfte um Aufklärung des Todes seiner Schwester. Das Aargauer Obergericht hatte ihm das Recht abgesprochen, im Verfahren mitzuwirken. Das Bundesgericht gibt ihm nun recht.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Mann im Fall des ungewöhnlichen Todes seiner Schwester weiterhin am Strafverfahren teilnehmen darf. Das Aargauer Obergericht hatte ihm diese Möglichkeit zuvor verwehrt, indem es auf seine Beschwerde gegen die Einstellung der Untersuchung nicht eintrat.

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hatte die Untersuchung zum Tod der Frau im Juli 2024 eingestellt. Ihr Bruder legte dagegen Beschwerde ein, doch das Obergericht erkannte ihm das Recht dazu ab. Es begründete dies damit, dass er als Bruder nicht automatisch zur Klage berechtigt sei. Dafür wäre eine "besonders enge, über ein gewöhnliches geschwisterliches Verhältnis hinausgehende Beziehung" nötig gewesen, die der Mann nicht ausreichend nachgewiesen habe.

Das Bundesgericht hob diese Entscheidung nun auf. Es kritisierte, dass der Mann im gesamten Vorverfahren als Privatkläger behandelt wurde – er erhielt Akteneinsicht, stellte Beweisanträge und bekam die Einstellungsverfügung zugestellt. Unter diesen Umständen hätte er nicht damit rechnen müssen, dass seine Stellung im Verfahren plötzlich in Frage gestellt würde. Das Obergericht hätte ihm vor seinem Entscheid die Möglichkeit geben müssen, die enge Beziehung zu seiner verstorbenen Schwester näher zu belegen. Der Fall geht nun zur Neubeurteilung zurück ans Obergericht.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1077/2024