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Anwohner scheitern mit Klage gegen Mobilfunkmast bei Bahnhof Bubikon
Mehrere Anwohner wehrten sich erfolglos gegen den Bau einer 26 Meter hohen Mobilfunkantenne beim denkmalgeschützten Bahnhof Bubikon. Das Bundesgericht bestätigte die Baubewilligung.

Die Swisscom plante den Neubau einer Mobilfunk-Antennenanlage auf dem Grundstück des Bahnhofs Bubikon (ZH). Die neue Anlage sollte eine bestehende Mobilfunkantenne ersetzen und mit einer Höhe von rund 26 Metern deutlich über die umliegenden Gebäude hinausragen. Das Bahnhofsgebäude und der Güterschuppen sind im kantonalen Inventar der Denkmalschutzobjekte als regional bedeutsam verzeichnet.

Nachdem die Gemeinde Bubikon die Baubewilligung erteilt hatte, legten mehrere Anwohner Rekurs ein. Sie argumentierten, die geplante Mobilfunkantenne würde das denkmalgeschützte Bahnhofsensemble beeinträchtigen und dominieren. Zudem kritisierten sie den für adaptive Antennen vorgesehenen Korrekturfaktor bei der Strahlungsberechnung als rechtswidrig und bezweifelten die Tauglichkeit des Qualitätssicherungssystems für solche Antennen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Anwohner ab. Es folgte der Einschätzung der kantonalen Denkmalpflege, wonach die Mobilfunkantenne als technische, freistehende Anlage in unmittelbarer Nähe der Bahninfrastruktur gelesen werden könne. Da die Anlage in ausreichendem Abstand zum denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude stehe und keine relevante schützenswerte Bausubstanz betreffe, sei sie mit dem Schutzzweck vereinbar. Zudem bestätigte das Gericht seine frühere Rechtsprechung zur Rechtmässigkeit des Korrekturfaktors für adaptive Antennen und zur Tauglichkeit des Qualitätssicherungssystems.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_668/2024