Ein Mann hatte versucht, eine Forderung von 64 Franken und 35 Rappen gegen die Finanzdienste der Genfer Justizbehörden durchzusetzen. Nachdem das Genfer Gericht erster Instanz seine Klage bereits im August 2025 abgewiesen hatte, bestätigte die Berufungskammer des Kantons diese Entscheidung Ende November 2025.
Der Mann zog den Fall anschließend vor das Bundesgericht und reichte im Januar 2026 eine Beschwerde ein. Er argumentierte, dass sich die Genfer Richter hätten für befangen erklären müssen, da seine Forderung gegen die Finanzdienste der Genfer Justiz selbst gerichtet war. Er sah darin einen Interessenkonflikt.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde jedoch aus formalen Gründen ab. Zum einen erreichte der Streitwert von 64 Franken bei weitem nicht die erforderliche Schwelle von 30'000 Franken für eine zivilrechtliche Beschwerde. Zum anderen stellte der Fall nach Ansicht des Gerichts keine grundsätzliche Rechtsfrage dar, die einer Klärung durch das höchste Schweizer Gericht bedurft hätte. Der Mann hätte zudem in seiner Beschwerde konkret darlegen müssen, welche Verfassungsrechte verletzt worden seien, was er versäumt hatte.
Die Kosten des Bundesgerichtsverfahrens von 1'000 Franken muss der Beschwerdeführer nun selbst tragen - ein Betrag, der die ursprüngliche Forderung um mehr als das Fünfzehnfache übersteigt.