Symbolbild
Kläger scheitert mit Beschwerde wegen zu langer Verfahrensdauer
Ein Mann wollte sich nachträglich in ein Strafverfahren einschalten und beklagte die lange Dauer. Da das Gericht inzwischen entschieden hat, wies das Bundesgericht seine Beschwerde ab.

Ein Mann versuchte, sich nachträglich als Privatkläger in ein bereits laufendes Strafverfahren einzuschalten. Das Bezirksgericht Zürich hatte im Dezember 2023 in einem abgekürzten Verfahren einen Angeklagten wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt. Der Urteilsvorschlag war zuvor nur mit dem Angeklagten und einer Firma als Privatklägerin abgestimmt worden.

Der Mann legte im Februar 2024 Berufung gegen dieses Urteil ein und reichte zudem im April 2024 ein Ausstandsgesuch gegen den zuständigen Staatsanwalt ein. Als das Obergericht nach mehr als einem Jahr noch nicht entschieden hatte, wandte er sich im Mai 2025 an das Bundesgericht. Er beklagte eine Rechtsverzögerung und verlangte, das Obergericht solle angewiesen werden, das Verfahren zügig fortzuführen.

Während das Bundesgericht den Fall prüfte, entschied das Obergericht im September 2025 doch noch über die Berufung. Es trat auf diese mangels Legitimation des Mannes nicht ein und wies auch sein Ausstandsgesuch ab. Das Bundesgericht stellte daraufhin fest, dass der Fall gegenstandslos geworden sei, da der Mann nun keinen Anspruch mehr auf einen schnelleren Entscheid habe. Es schrieb das Verfahren ab und auferlegte dem Mann die Gerichtskosten von 1'500 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_434/2025