Symbolbild
Pferdetrainer müssen Ovalbahn auf bewilligte Höhe zurückbauen
Zwei Pferdetrainer haben eine Ovalbahn für Islandpferde 80 cm höher gebaut als bewilligt. Das Bundesgericht bestätigt nun, dass die Anlage zurückgebaut werden muss.

Ein Ehepaar, das in Reussegg ein Islandpferdezentrum betreibt, hatte 2017 eine Baubewilligung für eine Ovalbahn erhalten. Die Anlage sollte an den Rand eines Auenschutzgebiets verlegt werden. Die Höhe wurde dabei so festgelegt, dass die Bahn vor zehnjährlichen Hochwasserereignissen geschützt sein würde – nicht mehr und nicht weniger.

Bei der Umsetzung bauten die Pferdetrainer die Ovalbahn jedoch rund 80 Zentimeter höher als bewilligt. Dadurch bietet die Anlage nun Schutz vor 300-jährlichen Hochwasserereignissen statt nur vor zehnjährlichen. Die Bauherren argumentierten, sie hätten sich an der Höhe eines angrenzenden Flurwegs orientiert und beantragten eine nachträgliche Bewilligung für die erhöhte Bahn.

Die Behörden lehnten diesen Antrag ab und forderten den Rückbau auf die bewilligte Höhe. Das Bundesgericht stützt nun diesen Entscheid. Es betont, dass die Ovalbahn in einem Bereich des kantonalen Auenschutzparks liegt, wo ein gewisses Hochwasserschutzdefizit bewusst beibehalten werden soll. Die überhöhte Bahn unterbricht die natürliche Auendynamik, die von gelegentlichen Überflutungen lebt.

Das Gericht hält den angeordneten Rückbau für verhältnismässig. Die Bauherren hätten nicht gutgläubig gehandelt, da sie wussten, dass die Höhe der Bahn im Hinblick auf den Hochwasserschutz festgelegt worden war. Das öffentliche Interesse am Auenschutz und an der Einhaltung der Bauordnung wiegt nach Ansicht des Gerichts schwerer als die privaten Interessen der Pferdetrainer, die Rückbaukosten zu vermeiden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 09. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_472/2024