Eine Transportfirma aus dem Kanton Bern wollte ihre Lizenz für den Transport von Personen und Waren erneuern. Ihr einziger Gesellschafter und Geschäftsführer war jedoch 2023 wegen Verleumdung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte 2016 fälschlicherweise behauptet, seine Ex-Partnerin habe ihr gemeinsames Kind misshandelt.
Das Bundesamt für Verkehr verweigerte daraufhin die Erneuerung der Lizenz. Laut Gesetz gilt eine Person nicht mehr als "ehrbar", wenn sie in den letzten zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurde. Verleumdung ist nach Schweizer Strafrecht ein Verbrechen. Die Firma müsste daher einen anderen Transportmanager anstellen oder beauftragen.
Die Firma argumentierte vor Gericht, dass die Verurteilung ihres Geschäftsführers nichts mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tun habe. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass das Gesetz keine Ausnahmen vorsieht. Die Regelung sei zwar streng, aber durch die zeitliche Begrenzung auf zehn Jahre und die Tatsache, dass nur eine Person in der Firma die Ehrbarkeitsvoraussetzung erfüllen muss, gemildert.
Das Bundesgericht bestätigte, dass die Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit der Firma gerechtfertigt sei. Die Firma muss nun eine andere Person als Transportmanager einsetzen, um ihre Lizenz erneuern zu können.