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Hauseigentümer erhalten zweite Chance für Neubewertung ihrer Wohnung
Das Bundesgericht gibt einem Paar recht, das gegen die amtliche Bewertung seiner Wohnung gekämpft hat. Die Behörden hatten das Recht auf Akteneinsicht verletzt und müssen den Fall neu beurteilen.

Ein Ehepaar aus Graubünden hat vor Bundesgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Die beiden sind Miteigentümer einer 1,5-Zimmerwohnung in einer Stockwerkeigentum-Liegenschaft. Im Jahr 2020 wurde ihre Immobilie neu bewertet, wobei das kantonale Amt für Immobilienbewertung den Mietwert auf 8'160 Franken, den Ertragswert auf 130'560 Franken und den Verkehrswert auf 149'000 Franken festlegte.

Die Eigentümer waren mit dieser Bewertung nicht einverstanden und legten Einsprache ein. Als diese abgelehnt wurde, zogen sie vor das Verwaltungsgericht und später ans Bundesgericht. In einem ersten Urteil im April 2023 stellte das Bundesgericht mehrere formelle Mängel fest und wies die Sache zurück. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde jedoch erneut ab, mit der Begründung, die festgestellten Mängel könnten im Verfahren geheilt werden.

Das Bundesgericht hat nun zum zweiten Mal zugunsten der Eigentümer entschieden. Die Richter stellten fest, dass die Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht nicht geheilt werden konnte. Die Eigentümer hatten keinen Zugang zu allen relevanten Unterlagen, und das Verwaltungsgericht verfügte nicht über die volle Prüfungsbefugnis, um diesen Mangel zu beheben. Zudem wurden den Eigentümern wesentliche Inhalte von als geheim eingestuften Akten erst mit dem Endentscheid bekannt gegeben, ohne dass sie sich dazu äußern konnten.

Der Fall geht nun zurück an das Amt für Immobilienbewertung, das den Eigentümern eine Frist von mindestens 30 Tagen einräumen muss, um ihre Einwände gegen die Schätzung vorzubringen. Die Gerichtskosten werden dem Kanton Graubünden auferlegt, der dem Ehepaar auch eine Parteientschädigung zahlen muss.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 10. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_189/2025