Ein in einer Genfer Klinik angestellter Psychologe muss eine Busse von 5000 Franken bezahlen, weil er bei der Behandlung von drei Kindern mehrere berufliche Pflichten verletzt hat. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen diesen Entscheid abgewiesen und damit die Sanktion der Genfer Gesundheitskommission bestätigt.
Der Psychologe hatte die drei Kinder einer Frau betreut, deren Ehemann in Trennung bei einem Psychiatren derselben Klinik in Behandlung war. Der Fehler des Psychologen: Er informierte die Mutter nicht darüber, dass er im Auftrag dieses Psychiaters arbeitete und holte auch ihre Einwilligung für diese Konstellation nicht ein. Besonders problematisch war dies, weil die Eltern in einem Konflikt standen und die Mutter sogar eine Strafanzeige gegen den Vater eingereicht hatte. Zudem führte der Psychologe für keines der Kinder eine Patientenakte.
Die Genfer Gesundheitskommission und später das kantonale Gericht stuften diese Versäumnisse als schwerwiegend ein. Das Bundesgericht teilt diese Einschätzung und hält die Busse von 5000 Franken für angemessen, zumal der gesetzliche Höchstbetrag bei 20'000 Franken liegt. Die Argumente des Psychologen, er habe in gutem Glauben gehandelt und es sei kein Schaden entstanden, liessen die Richter nicht gelten. Sein völliger Mangel an Transparenz gegenüber der Mutter über die Behandlungsbedingungen und die fehlende Dokumentation der Therapie wiegen zu schwer.