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Halbschwester erhält keinen Anteil am Erbe nach umstrittenem Testament
Eine Frau kämpfte vergeblich um das Erbe ihrer verstorbenen Halbschwester. Das Gericht bestätigte die Gültigkeit eines Testaments, das die Klägerin enterbt und drei andere Begünstigte eingesetzt hatte.

Eine Frau versuchte, das Testament ihrer 2018 verstorbenen Halbschwester für ungültig erklären zu lassen. Als einzige gesetzliche Erbin wäre sie ohne Testament alleinberechtigt am Nachlass gewesen. Die Verstorbene hatte jedoch in einem Testament vom Februar 2018 drei andere Personen als Erben eingesetzt: eine Frau, eine weitere Person und einen Verein, die jeweils zu gleichen Teilen erben sollten. Die Halbschwester wurde darin ausdrücklich von der Erbfolge ausgeschlossen.

Die Klägerin beantragte beim Bezirksgericht Horgen, das Testament für ungültig zu erklären und sie als gesetzliche Alleinerbin anzuerkennen. Zudem forderte sie Auskunft über sämtliche Zuwendungen, die die Verstorbene zu Lebzeiten an die Begünstigten gemacht hatte. Das Bezirksgericht wies die Klage jedoch ab und auferlegte der Klägerin Gerichtskosten von 36'000 Franken sowie eine Parteientschädigung von 60'000 Franken an eine der Begünstigten.

Die Klägerin legte daraufhin Berufung beim Zürcher Obergericht ein und beantragte die Rückweisung der Sache an das Bezirksgericht. Hilfsweise verlangte sie eine Reduktion der Kosten. Das Obergericht wies die Berufung bezüglich der Hauptsache ab, setzte das Verfahren aber bezüglich der Kostenfrage fort. Die Beschwerde der Klägerin ans Bundesgericht blieb ebenfalls erfolglos. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da es sich beim angefochtenen Entscheid nicht um einen Teilentscheid handelte, der selbständig angefochten werden konnte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 10. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_463/2025