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Frau scheitert mit Beschwerde gegen Steuerforderung bei Bundesgericht
Eine Frau wollte sich gegen eine Steuerforderung von rund 150 Franken wehren. Das Bundesgericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein, weil sie den kantonalen Instanzenzug nicht ausgeschöpft hatte.

Eine Frau aus dem Kanton St. Gallen wehrte sich gegen eine Steuerforderung des Kantons St. Gallen und der Gemeinde St. Margrethen in Höhe von 148.25 Franken. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hatte den Steuerbehörden am 17. November 2025 die definitive Rechtsöffnung erteilt, was bedeutet, dass die Behörden berechtigt waren, die ausstehende Steuerschuld einzutreiben.

Nur einen Tag nach dem Entscheid des Kreisgerichts reichte die Frau direkt beim Bundesgericht eine Beschwerde ein. Parallel dazu bezahlte sie jedoch die geforderte Summe, wie das Betreibungsamt Grabs-Gams dem Bundesgericht später mitteilte. Trotz der Zahlung hielt die Frau an ihrer Beschwerde fest und reichte weitere Unterlagen beim Bundesgericht ein.

Das Bundesgericht wies darauf hin, dass es nur Entscheidungen prüfen kann, die bereits alle kantonalen Instanzen durchlaufen haben. Da die Frau ihre Beschwerde direkt vom Kreisgericht ans Bundesgericht weitergezogen hatte, ohne den kantonalen Rechtsweg vollständig auszuschöpfen, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Die Kosten des Verfahrens von 800 Franken wurden der Frau auferlegt – ein Betrag, der die ursprüngliche Steuerforderung deutlich übersteigt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 10. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4D_228/2025