Ein Mann hatte am 7. April 2025 beim Bundesgericht Beschwerde gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn eingelegt. In dem Verfahren ging es um Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, also um zusätzliche finanzielle Unterstützung für Personen, die eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen und deren Einkommen den minimalen Lebensunterhalt nicht deckt.
Am 19. Januar 2026 teilte der Mann dem Bundesgericht schriftlich mit, dass er seine Beschwerde zurückzieht. Er wurde dabei durch eine Beiständin vertreten, die ihrerseits anwaltlich vertreten war. Gegenseite im Verfahren war die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn.
Das Bundesgericht hat daraufhin das Verfahren abgeschrieben, wie es bei einem Beschwerderückzug üblich ist. Die Präsidentin der zuständigen öffentlich-rechtlichen Abteilung entschied zudem, dass dem Mann keine Gerichtskosten auferlegt werden. Die Verfügung wurde allen Beteiligten sowie dem Bundesamt für Sozialversicherungen mitgeteilt.