Symbolbild
Mutter erhält weniger Zeit mit ihrer Tochter als gewünscht
Eine Mutter wollte verhindern, dass ihr Ex-Mann mehr Zeit mit der gemeinsamen Tochter verbringen darf. Das Bundesgericht bestätigt jedoch die erweiterten Besuchszeiten für den Vater.

Im Streit um die Besuchszeiten einer Tochter hat das Bundesgericht die Beschwerde der Mutter abgewiesen. Die geschiedenen Eltern streiten um den Umgang mit ihrer 2015 geborenen Tochter. Das Kantonsgericht Tessin hatte dem Vater mehr Besuchszeit zugesprochen, was die Mutter anfechten wollte.

Nach einer vorübergehenden Suspendierung der Kontakte zwischen Mutter und Tochter im Februar 2025 hatte die Behörde im März das Kind wieder der Mutter zugesprochen. Der Vater legte dagegen Beschwerde ein. Im Oktober 2025 entschied das Kantonsgericht, dass der Vater seine Tochter wöchentlich von Mittwoch bis Freitag und zweiwöchentlich von Mittwoch bis Sonntag sehen darf. Zusätzlich wurde eine psychotherapeutische Betreuung für das Kind angeordnet.

Die Mutter wollte erreichen, dass die Besuchszeiten erst am Donnerstag beginnen. Sie argumentierte, dass die Gutachten der Psychologinnen und der Beiständin des Kindes keine so umfangreiche Ausweitung der Besuchszeiten empfohlen hätten. Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück. Es sah keine Willkür in der Entscheidung des Kantonsgerichts, zumal laut Beiständin beide Eltern der Regelung zugestimmt hatten. Die Mutter konnte nicht ausreichend darlegen, warum die zusätzliche Übernachtung beim Vater dem Kindeswohl widersprechen würde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_905/2025