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Mann bekommt keine kostenlose Strafverteidigung für Bagatelldelikte
Ein Mann wollte für sein Strafverfahren einen kostenlosen Anwalt. Das Bundesgericht lehnte sein Gesuch ab, da es sich um leichte Vergehen handelte, für die er sich selbst verteidigen kann.

Ein Mann wurde wegen übler Nachrede, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 30 Franken sowie einer Busse von 1'050 Franken verurteilt. Bereits vor der Verurteilung hatte er bei der Staatsanwaltschaft Obwalden beantragt, dass ihm ein kostenloser Verteidiger zur Seite gestellt wird.

Die Staatsanwaltschaft lehnte dieses Gesuch ab und erließ anschließend den Strafbefehl gegen den Mann. Auch das Obergericht des Kantons Obwalden wies seine Beschwerde gegen die Ablehnung der kostenlosen Verteidigung zurück. Das Gericht begründete dies damit, dass es sich um einen Bagatellfall handle, der weder besondere rechtliche noch tatsächliche Schwierigkeiten aufweise.

In seiner Beschwerde an das Bundesgericht argumentierte der Mann, er sei juristisch überfordert und habe nur eine geringe Schulbildung. Zudem sei das Strafmaß keine Bagatelle, da es bei seinen finanziellen Verhältnissen zu einem "Existenzentzug" führen könne. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da der Mann sich nicht ausreichend mit der Begründung der Vorinstanz auseinandergesetzt hatte. Seine pauschale Kritik genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sein Gesuch um kostenlose Rechtspflege wurde wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen, wobei das Gericht bei den Verfahrenskosten seine finanzielle Situation berücksichtigte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 11. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_23/2026