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Mann muss Gerichtskosten bezahlen nach verspäteter Beschwerde
Ein Mann weigerte sich, die Vorschusskosten für sein Bundesgerichtsverfahren zu bezahlen. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab, da er die Frist verpasst und die geforderte Zahlung nicht geleistet hatte.

Ein Mann hatte sich gegen eine Zahlungsforderung des Kantons Freiburg in Höhe von 1.100 Franken gewehrt. Nachdem das Bezirksgericht Greyerz die Aufhebung seines Einspruchs angeordnet hatte, legte er Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Dieses wies seine Beschwerde jedoch als offensichtlich unzulässig ab, da sie zu spät eingereicht worden war.

Der Mann zog den Fall daraufhin ans Bundesgericht weiter. Das Gericht forderte ihn auf, eine Vorauszahlung von 800 Franken für die Verfahrenskosten zu leisten. Trotz einer ersten Frist bis zum 5. Januar 2026 und einer Nachfrist bis zum 21. Januar 2026 verweigerte der Mann die Zahlung. Er bestand darauf, erst zu zahlen, wenn ihm zugesichert würde, dass sein Fall inhaltlich geprüft würde.

Das Bundesgericht erklärte seine Beschwerde für unzulässig. Einerseits wegen der nicht geleisteten Vorauszahlung, andererseits weil der Streitwert mit 1.100 Franken deutlich unter der erforderlichen Mindestgrenze von 30.000 Franken lag. Zudem hatte der Mann in seiner Beschwerde nicht dargelegt, warum die Entscheidung des Kantonsgerichts zur Fristversäumnis falsch gewesen sein sollte. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden ihm auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4D_234/2025