Die Neuchâteler Ausgleichskasse CICICAM forderte im Mai 2024 von einem Firmenadministrator die Zahlung von knapp 58'000 Franken. Er sollte als Verantwortlicher für die nicht bezahlten Sozialbeiträge seiner Firma aus den Jahren 2016 bis 2021 persönlich haften. Nach einem Einspruch bestätigte die Kasse ihre Forderung im August 2024.
Der Mann zog den Fall vor das Kantonsgericht Neuenburg, verlor jedoch auch dort. Daraufhin reichte er im November 2025 Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses forderte ihn auf, eine Verfahrensgebühr von 4'000 Franken zu bezahlen. Der Administrator bat um Ratenzahlung, was ihm bewilligt wurde – er sollte den Betrag in vier monatlichen Raten von je 1'000 Franken begleichen.
Als der Beschwerdeführer die erste Rate nicht fristgerecht bezahlte, erklärte das Bundesgericht seine Beschwerde für unzulässig. Laut Bundesgesetz muss eine Beschwerde als unzulässig abgewiesen werden, wenn die geforderte Vorauszahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. Der Firmenadministrator bleibt somit zur Zahlung der vollen Summe verpflichtet.