Ein Mann hatte gegen einen Entscheid der IV-Stelle Bern beim kantonalen Verwaltungsgericht geklagt. Nachdem das Verwaltungsgericht am 30. Mai 2024 ein Urteil gefällt hatte, wollte er dieses beim Bundesgericht anfechten. Das Urteil wurde ihm nachweislich am 4. Juni 2024 zugestellt.
Laut Gesetz hätte der Mann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde einlegen müssen. Diese Frist endete am 4. Juli 2024. Seine Beschwerde reichte er jedoch erst am 22. Januar 2026 ein – also mehr als eineinhalb Jahre zu spät. In seiner Eingabe nannte er keine besonderen Gründe, die eine Wiederherstellung der Frist rechtfertigen würden.
Das Bundesgericht entschied daher, auf die Beschwerde nicht einzutreten, da die gesetzliche Beschwerdefrist deutlich überschritten wurde. Der Mann hatte auch ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestellt, das heißt um kostenlose Prozessführung. Dieses wurde vom Gericht abgelehnt, da seine Beschwerde von vornherein aussichtslos war. Trotzdem verzichtete das Bundesgericht ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten.