Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der sich gegen die Verlängerung von Ersatzmaßnahmen zur Untersuchungshaft wehrte. Der Mann hatte im Mai 2025 Richter und andere Behördenmitglieder telefonisch bedroht, unter anderem mit Aussagen wie "wir werden alle sterben" und Andeutungen, er wisse, welche Kita die Kinder der Richter besuchten.
Nach seiner Verhaftung verbrachte er zunächst drei Monate in Untersuchungshaft. Danach wurde er unter Auflagen freigelassen. Er muss seither keinen Kontakt zu seiner Ex-Frau aufnehmen, sich einer psychiatrischen Behandlung unterziehen und darf Behördengebäude nur bei Vorladungen betreten. Diese Maßnahmen wurden im November 2025 bis Februar 2026 verlängert.
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Mann schwere psychische Störungen und ein "sehr hohes Risiko" für weitere Drohungen oder Gewalt. Besonders problematisch ist, dass er sich trotz der Auflagen weigert, sich psychiatrisch behandeln zu lassen. Das Bundesgericht bestätigte, dass die Ersatzmaßnahmen verhältnismäßig sind und dem Mann die Wiederinhaftierung droht, sollte er die psychiatrische Behandlung weiterhin verweigern.