Symbolbild
Mann verliert Ausstandsgesuch wegen nicht abgeholter Post
Ein Mann scheitert mit seinem Anliegen vor dem Bundesgericht, weil er die gerichtliche Post nicht abholte. Das Gericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, da er den Kostenvorschuss nicht bezahlte.

Ein Mann hatte beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt beantragt, dass eine bestimmte Richterin in seinem Fall nicht mitwirken dürfe. Nachdem das Gericht diesen Antrag am 13. November 2025 abgelehnt hatte, wandte sich der Mann am 1. Dezember 2025 mit einer Beschwerde an das Bundesgericht.

Das Bundesgericht forderte ihn daraufhin auf, einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu bezahlen. Diese Aufforderung holte der Mann jedoch nicht bei der Post ab. Als der Kostenvorschuss nicht einging, setzte das Gericht ihm eine Nachfrist bis zum 26. Januar 2026 und warnte ihn, dass bei Nichtbezahlung auf seine Beschwerde nicht eingetreten werde. Auch diese zweite Mitteilung holte der Mann nicht ab.

Das Bundesgericht entschied, dass die Verfügungen trotzdem als zugestellt gelten. Begründet wurde dies damit, dass der Mann durch seine Beschwerde ein Verfahrensverhältnis mit dem Gericht eingegangen war. In solchen Fällen müssen Beteiligte nach Treu und Glauben handeln und dafür sorgen, dass ihnen behördliche Dokumente zugestellt werden können. Da der Mann mit der Zustellung von Verfügungen rechnen musste, trat das Bundesgericht auf seine Beschwerde nicht ein und auferlegte ihm Gerichtskosten von 500 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 16. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_1326/2025