Eine Immobiliengesellschaft (A.________ SA) hatte am 8. Dezember 2025 beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen ein Urteil der Genfer Mietkammer eingereicht. Der Streit betraf ein Mietverhältnis mit einer anderen Firma (B.________ Sàrl). Worum es inhaltlich genau ging, wird aus dem Entscheid nicht ersichtlich.
Am 3. Februar 2026 informierte der Anwalt der Immobiliengesellschaft das Bundesgericht, dass seine Mandantin die Beschwerde zurückziehe. Das Gericht nahm diesen Rückzug zur Kenntnis und entschied, den Fall aus dem Register zu streichen, wie es das Gesetz vorsieht.
Das Bundesgericht hätte die Möglichkeit gehabt, der Immobiliengesellschaft die Gerichtskosten vollständig zu erlassen, entschied sich aber dagegen. Stattdessen wurden die Kosten reduziert und der Immobiliengesellschaft ein Gerichtsbetrag von 500 Franken auferlegt. Auf die Zusprechung einer Entschädigung an die Gegenpartei wurde verzichtet.