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Richter kürzen Schadenersatz für Kanton Vaud wegen Aufsichtspflicht
Der Kanton Vaud muss für die Insolvenz zweier Pensionskassen aufkommen. Das Bundesgericht reduziert den Schadenersatz jedoch um 70'000 Franken auf 4,1 Millionen Franken.

Zwei Pensionskassen gerieten Ende der 1990er Jahre in finanzielle Schwierigkeiten und wurden schließlich insolvent. Der Sicherheitsfonds LPP musste einspringen und zahlte insgesamt rund 30 Millionen Franken an Leistungen aus. Anschließend forderte er Schadenersatz von verschiedenen Verantwortlichen, darunter dem Kanton Waadt als Aufsichtsbehörde.

Das Kantonsgericht Waadt gab der Klage teilweise statt und verurteilte den Kanton zur Zahlung von 4,2 Millionen Franken. Es warf der Aufsichtsbehörde vor, trotz alarmierender Anzeichen nicht rechtzeitig eingeschritten zu sein. Bereits ab Juni 1997 hätte die Behörde konkrete Maßnahmen ergreifen müssen, um die Vermögenswerte der Stiftungen zu schützen.

Das Bundesgericht bestätigt im Wesentlichen dieses Urteil. Es hält fest, dass die Aufsichtsbehörde spätestens im Juni 1997 über ausreichend konkrete und alarmierende Informationen verfügte, die ein direktes Eingreifen gerechtfertigt hätten. Dazu gehörten gravierende administrative und buchhalterische Mängel, erhebliche Verzögerungen bei der Lieferung von Finanzberichten sowie Probleme bei der Liquidität der Pensionskassen.

Lediglich bei einem Darlehen von 70'000 Franken gibt das Bundesgericht dem Kanton Recht, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass es nach Juli 1997 gewährt wurde. Der Schadenersatz wird daher auf 4,1 Millionen Franken reduziert. Die gleichzeitig eingereichten Beschwerden zweier ehemaliger Stiftungsräte werden vollständig abgewiesen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_386/2024