Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) muss einen Online-Artikel ihrer Unternehmenseinheit SWI swissinfo.ch von ihrer Website entfernen, weil darin unwahre Behauptungen über einen Schokoladenhersteller verbreitet wurden. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde der SRG abgewiesen und damit die Urteile des Kantonsgerichts und des Obergerichts Glarus bestätigt.
Der umstrittene Artikel mit dem Titel "Foreign Ministry drops B. and other controversial sponsors" erschien am 25. April 2021 auf der Website von SWI swissinfo.ch in mehreren Sprachen. Darin wurde behauptet, dass das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auch den Schokoladenhersteller von seiner Sponsorenliste gestrichen habe. Zudem wurde berichtet, eine Fluggesellschaft habe die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen beendet. Als Grund wurden die religiösen Überzeugungen des Firmenchefs genannt, der gegen gleichgeschlechtliche Ehen und Abtreibungen sei.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass diese Darstellung unwahr ist. Der Schokoladenhersteller stand nie auf einer Sponsorenliste des EDA und wurde entsprechend auch nicht von dieser gestrichen. Auch die Behauptung, die Fluggesellschaft habe die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen aktiv beendet, entspricht nicht den Tatsachen. In Wirklichkeit war ein befristeter Vertrag ausgelaufen. Die SRG hatte argumentiert, sie habe sich auf öffentliche Aussagen eines EDA-Vertreters gestützt, doch das Gericht wies dies zurück, da die Quelle im Artikel nicht klar genannt wurde.
Das Bundesgericht bestätigte auch die Anordnung, dass die SRG das Urteil 30 Tage lang auf ihrer Website veröffentlichen muss. Die Richter betonten, dass Medien zwar einen Informationsauftrag haben, dieser aber nicht erlaube, unwahre persönlichkeitsverletzende Nachrichten zu verbreiten. Auch wenn der Artikel auf Aussagen Dritter basierte, entbinde dies die SRG nicht von ihrer Verantwortung für die Berichterstattung.