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Rentner erhält keine höhere Zusatzleistung trotz Rechenformel-Einwand
Ein Rentner wollte seine zugesprochenen Gemeindezuschüsse erhöhen lassen. Er behauptete, das Bundesgericht habe bei der Berechnung des Einkommens seiner Frau einen Fehler gemacht.

Ein Rentner aus Dietikon hatte vor dem Bundesgericht teilweise Erfolg mit seiner Beschwerde gegen die Stadt Dietikon. Das Gericht sprach ihm im Dezember 2017 einen jährlichen Gemeindezuschuss von 1'803 Franken zu. Acht Jahre später, im Oktober 2025, wandte sich der Mann erneut an das Bundesgericht und verlangte eine Korrektur des damaligen Urteils.

Der Rentner behauptete, bei der Berechnung des hypothetischen Erwerbseinkommens seiner Ehefrau sei ein Rechenfehler unterlaufen. Nach seiner eigenen Berechnung sollte das Einkommen seiner Frau bei 23'838 Franken liegen und nicht bei 24'338 Franken, wie vom Gericht angenommen. Dies hätte zu einem höheren Gemeindezuschuss von 2'303 Franken geführt.

Das Bundesgericht wies das Begehren jedoch zurück. Es erklärte, dass der Mann die mathematischen Regeln falsch angewendet habe. Bei der komplexen Formel zur Berechnung des Einkommens müssten die Klammern von innen nach außen aufgelöst werden. Bei korrekter Anwendung dieser Regel ergebe sich genau der vom Gericht ursprünglich berechnete Betrag. Das Gericht stellte fest, dass kein Berechnungsfehler vorliege und trat auf das Gesuch nicht ein. Zudem ließ es offen, ob das Begehren nach acht Jahren überhaupt noch rechtzeitig eingereicht wurde.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9G_3/2025