In einem Strafverfahren wegen Beleidigung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden wurde gegen einen Mann eine psychiatrische Begutachtung angeordnet. Das Waadtländer Kantonsgericht hatte diese Maßnahme bestätigt, nachdem der Mann sich dagegen gewehrt hatte.
Die kantonalen Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem ungewöhnlichen und verwirrenden Verhalten des Mannes. Er hatte behauptet, Detektive eingeschaltet zu haben, man hätte ihm eine Flüssigkeit injiziert, er stünde unter Abhörung und der Kanton Waadt wolle ihn psychisch zerstören. Zudem hatte sein Bruder ausgesagt, dass der Mann sich seit einem Unfall verändert habe, misstrauisch geworden sei und sich sozial isoliert habe.
In seiner Beschwerde ans Bundesgericht behauptete der Mann lediglich, die Fakten seien "unvollständig, unverhältnismäßig und unbegründet" festgestellt worden. Er stritt die ihm vorgeworfenen Äußerungen ab und führte an, er verfolge seit 20 Jahren nur eine "gerechte Sache" nach einem angeblichen medizinischen Fehler.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da der Mann keine konkreten Rechtsverletzungen aufzeigte und seine Beschwerde nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden ihm auferlegt, sein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.