Die Brasilianerin kam 2005 in die Schweiz und heiratete im Dezember desselben Jahres einen italienischen Staatsangehörigen mit EU/EFTA-Niederlassungsbewilligung. Auf dieser Grundlage erhielt sie eine Aufenthaltsbewilligung. Im September 2008 trennte sich das Paar jedoch, und die Frau ging eine neue Beziehung ein. Erst 2011 kam es zu einer Versöhnung mit dem Ehemann, bevor sich das Paar 2013 erneut trennte und 2015 schließlich scheiden ließ.
Nach der Scheidung beantragte die Frau eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung. Die Behörden lehnten dies ab, was nun vom Bundesgericht bestätigt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Ehegemeinschaft nicht die erforderlichen drei Jahre gedauert hatte, da die Zeiträume vor und nach der Trennung nicht zusammengerechnet werden konnten. Während der Trennung hatte die Frau eine ernsthafte Beziehung mit einem anderen Mann und keine Absicht, die Ehe aufrechtzuerhalten.
Das Bundesgericht verneinte auch das Vorliegen persönlicher Härtefallgründe. Obwohl die Frau seit 18 Jahren in der Schweiz lebt, sah das Gericht keine unüberwindbaren Hindernisse für eine Rückkehr nach Brasilien. Es berücksichtigte, dass sie dort bis zum Alter von 24 Jahren gelebt hatte, die Sprache beherrschte und mit den Gepflogenheiten vertraut war. Zudem wertete das Gericht ihre Integration in der Schweiz als nicht besonders gelungen, da sie Sozialhilfe bezogen hatte, erhebliche Schulden angehäuft und eine strafrechtliche Verurteilung erhalten hatte.