Ein Mann hatte am 3. November 2025 ein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts vom 14. Oktober 2025 eingereicht. Er wollte damit erreichen, dass das Gericht seine frühere Entscheidung nochmals überprüft. Der Fall betraf verschiedene Behörden, darunter das Sozialamt Sarnen, die IV-Stelle Obwalden und die Unfallversicherung Suva.
Das Bundesgericht forderte den Mann auf, einen Kostenvorschuss zu bezahlen. Gleichzeitig lehnte es seinen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege ab, mit der er von den Verfahrenskosten befreit worden wäre. Das Gericht setzte ihm eine nicht verlängerbare Frist von zehn Tagen, um den Vorschuss zu bezahlen. Es warnte ihn ausdrücklich, dass auf sein Revisionsgesuch nicht eingetreten werde, falls er nicht zahle.
Da der Mann den Kostenvorschuss nicht fristgerecht leistete, trat das Bundesgericht auf sein Gesuch nicht ein. Auch die nachträglichen Ergänzungen seines Revisionsgesuchs änderten nichts an dieser Entscheidung. Das Gericht verzichtete ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten, warnte den Mann jedoch, dass er bei weiteren ähnlichen Eingaben nicht mehr mit dieser Vergünstigung rechnen könne. Zudem behielt sich das Gericht vor, künftige Eingaben in dieser Angelegenheit unbeantwortet zu lassen.