Der Fall dreht sich um einen Streit zwischen zwei Brüdern, der im Juni 2021 auf einer Straße in der Schweiz eskalierte. Der eine Bruder fuhr mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn und stellte es so ab, dass der andere mit seinem Fahrzeug nicht mehr geradeaus weiterfahren konnte. Anschließend stieg er aus, versuchte die Fahrertür des blockierten Autos zu öffnen und schlug zweimal gegen die Scheibe, während er seinen Bruder beschimpfte.
Das Bundesgericht bestätigte nun die Verurteilung des Mannes wegen Nötigung und einfacher Verletzung der Verkehrsregeln. Die Richter stellten fest, dass sein Verhalten über ein "üblicherweise geduldetes Maß an Beeinflussung" hinausging. Obwohl die Blockade nur wenige Minuten dauerte, habe der Mann seinen Bruder in seiner Handlungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Besonders das aggressive Auftreten - das schnelle Herantreten ans Auto, der Versuch die Tür zu öffnen und das Schlagen gegen die Scheibe - werteten die Richter als Nötigungshandlung.
Das Gericht wies auch das Argument zurück, der blockierte Bruder hätte theoretisch andere Ausweichmöglichkeiten gehabt. Entscheidend sei, dass der Mann durch sein Verhalten gezielt eine Zwangssituation geschaffen habe. Die Strafe von 25 Tagessätzen zu 50 Franken bedingt sowie einer Buße von 200 Franken bleibt damit bestehen. Der Mann hatte ursprünglich einen vollständigen Freispruch beantragt und argumentiert, er habe lediglich mit seinem Bruder sprechen wollen.