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Mann muss für 14 Monate ins Gefängnis nach Schlägerei auf Party
Ein Mann schlug bei einer Geburtstagsfeier mehrfach auf einen anderen Gast ein. Das Bundesgericht bestätigt nun die Verurteilung zu 14 Monaten Freiheitsstrafe wegen Raufhandels und Körperverletzung.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der wegen Raufhandels und einfacher Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden war. Der Verurteilte hatte während einer Geburtstagsfeier in U. einem anderen Gast mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst und im Verlauf der Auseinandersetzung weitere Schläge gegen ihn ausgeteilt.

Der Mann bestritt vor Gericht, überhaupt am Tatort gewesen zu sein. Er behauptete, den Abend in einer anderen Stadt verbracht zu haben. Das Gericht schenkte dieser Version jedoch keinen Glauben. Mehrere unabhängige Zeugen hatten den Mann eindeutig als Teilnehmer der Party identifiziert und übereinstimmend ausgesagt, dass er den ersten Schlag ausgeteilt habe. Zudem wurde er später in seinem schwarzen BMW mit Aargauer Kennzeichen kontrolliert – genau jenem Auto, mit dem er laut Zeugenaussagen vom Tatort geflüchtet war.

Obwohl keine Fotos oder Videos als Beweise vorlagen, erachtete das Bundesgericht die Indizien in ihrer Gesamtheit als ausreichend für eine Verurteilung. Die widersprüchlichen Aussagen des Verurteilten und seiner Begleiter wurden als unglaubwürdig eingestuft. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann die Schlägerei durch seinen ersten Faustschlag "aus dem Nichts" provoziert hatte und im weiteren Verlauf weiter auf das Opfer eingeschlagen und es getreten hatte. Auch zwei weitere Personen waren an der Auseinandersetzung beteiligt, spielten aber laut Gericht eine untergeordnete Rolle.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. February 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_891/2025