Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein in der Schweiz lebender Engländer nach dem Konsum von Kinderpornografie lebenslang keine beruflichen oder organisierten Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen ausüben darf. Damit korrigierte es ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts, das die Dauer des Berufsverbots auf zehn Jahre beschränkt hatte.
Der 40-jährige Mann wurde wegen Exhibitionismus und des Konsums von Kinderpornografie verurteilt. Er hatte im Juni 2020 fünf Videos mit kinderpornografischen Inhalten auf sein Handy heruntergeladen und angesehen. Zudem hatte er sich im Mai 2020 in einem Zug vor einer Frau entblößt und masturbiert. Das Bundesgericht bestätigte die vom Kantonsgericht verhängte bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken.
In seinem Urteil stellte das Bundesgericht klar, dass bei Verurteilungen wegen Kinderpornografie ein lebenslanges Berufsverbot zwingend sei und keine Ermessensspielräume bestünden. Das Kantonsgericht hatte die Dauer auf zehn Jahre reduziert, um eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vermeiden. Das Bundesgericht widersprach dieser Auslegung und betonte, dass weder der Gesetzestext noch die Vorarbeiten oder der Zweck des Gesetzes eine zeitliche Begrenzung vorsehen.
Der Verurteilte, der als Pflegeassistent in einem Altersheim arbeitet, hatte argumentiert, dass ein lebenslanges Berufsverbot unverhältnismäßig sei. Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück und stellte fest, dass seine beruflichen Perspektiven nicht wesentlich eingeschränkt würden, da er weiterhin mit älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen arbeiten könne. Sein Ausbildungsabschluss als Sozialassistent ermögliche ihm verschiedene Tätigkeitsfelder.