Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein 53-jähriger Portugiese weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Der Mann wird verdächtigt, im Mai 2025 seine damals 15-jährige Tochter sexuell belästigt und ihr eine sexuelle Beziehung vorgeschlagen zu haben. Zudem soll er etwa neun Jahre zuvor die damals siebenjährige Tochter einer Freundin seiner Ehefrau mehrfach sexuell missbraucht haben.
Der Beschuldigte befindet sich seit Mai 2025 in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht bestätigte nun die Entscheidung der Walliser Behörden, die Haft bis mindestens Februar 2026 zu verlängern. Es besteht laut Gericht eine erhebliche Fluchtgefahr, da der Mann nur begrenzte Bindungen zur Schweiz hat. Zwar leben drei seiner Kinder hier, aber er hat auch eine Tochter in Portugal und Geschwister in Frankreich. Zudem hat er in der Schweiz keine feste Arbeit und Schulden von über 205'000 Franken.
Die Richter lehnten auch den Vorschlag ab, die Haft durch eine elektronische Fußfessel zu ersetzen. Diese Maßnahme sei nicht ausreichend, um die Fluchtgefahr zu verhindern, besonders angesichts der Schwere der Vorwürfe und der möglichen mehrjährigen Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht wies außerdem die Beschwerde zurück, dass die Ermittlungen zu langsam voranschreiten würden. Die Strafverfolgungsbehörden hätten angemessen gehandelt, insbesondere bei der Organisation einer Befragung einer Zeugin in Portugal durch ein Rechtshilfeersuchen.