Symbolbild
Iraker muss in Untersuchungshaft bleiben statt in Jugendeinrichtung
Ein junger Iraker wollte seine Untersuchungshaft in einer Einrichtung für junge Erwachsene verbüßen. Das Bundesgericht lehnt dies wegen Verdunkelungsgefahr ab.

Einem 24-jährigen Iraker wird eine lange Liste von Straftaten vorgeworfen, darunter mehrfacher Raub, Erpressung, Nötigung, Sachbeschädigung und sexuelle Vergehen. Seit November 2024 sitzt er in Untersuchungshaft. Der Mann beantragte, seine Haft in einer Einrichtung für junge Erwachsene zu verbüßen, wie es ein psychiatrisches Gutachten empfohlen hatte. Dieses Gutachten hatte bei ihm eine mittelschwere Persönlichkeitsstörung, Cannabisabhängigkeit, Spielsucht und eine leichte geistige Entwicklungsstörung festgestellt.

Die Genfer Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag ab, was vom kantonalen Gericht bestätigt wurde. Der Mann zog den Fall bis vor das Bundesgericht, wo er ebenfalls scheiterte. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der bestehenden Verdunkelungsgefahr. Der Iraker hatte seine Aussagen mehrfach geändert und es bestand die Gefahr, dass er Kontakt zu Opfern oder Mitbeschuldigten aufnehmen könnte, um deren Aussagen zu beeinflussen.

Das Bundesgericht betonte, dass bei Verdunkelungsgefahr ein vorzeitiger Strafvollzug grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es verwies auf die 2024 in Kraft getretene Gesetzesrevision, wonach der vorzeitige Strafvollzug nur ohne Einschränkungen möglich ist. Besonders problematisch sei, dass es sich um Situationen von "Aussage gegen Aussage" handle und die Opfer als fragil und leicht manipulierbar erschienen. Das Gericht sah keine Verletzung der Menschenrechte, da der Mann in der Untersuchungshaft Zugang zu medizinischer Versorgung habe.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. February 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1295/2025