Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der nach mehreren Straftaten in Untersuchungshaft genommen wurde. Der Mann hatte unter dem Einfluss eines Mischkonsums von Benzodiazepin und Alkohol verschiedene Delikte begangen. Laut den Vorwürfen stahl er in einem Kiosk Zigaretten und versetzte einer Person, die ihn aufhalten wollte, einen Kopfstoß. Später bedrohte er in einer Burger King-Filiale Anwesende mit einem Messer und leistete bei seiner Festnahme erheblichen Widerstand.
Die Richter bestätigten, dass die Voraussetzungen für Untersuchungshaft erfüllt seien. Der Mann ist mehrfach einschlägig vorbestraft und es laufen bereits neun weitere Strafverfahren gegen ihn, darunter eines wegen Gefährdung des Lebens. Das Gericht sah eine hohe Wiederholungsgefahr, da der Mann trotz mehrerer gescheiterter Entzugsversuche weiterhin Zugang zu Medikamenten und Alkohol habe und in diesem Zustand ein erhebliches Gewaltpotenzial aufweise.
Der Verurteilte hatte argumentiert, er sei einsichtig und wolle sich einem Entzug unterziehen. Der Vorfall sei eine Art "Drogenabschiedsparty" gewesen. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht und lehnte auch seinen Vorschlag ab, statt der Haft einen Aufenthalt in einer privaten Suchtklinik anzuordnen. Ein solches Setting sei angesichts seines Gewaltpotenzials zu wenig eng gefasst, um ihn von weiterem Konsum und damit verbundenen Straftaten abzuhalten.