Symbolbild
Bundesgericht verweigert Mann aus Waadt eine IV-Rente
Ein Mann beantragte eine volle Invalidenrente. Das Bundesgericht bestätigt: Er ist arbeitsfähig und hat keinen Anspruch darauf.

Ein 1967 geborener Mann aus dem Kanton Waadt stellte im Juni 2019 einen Antrag auf Leistungen der Invalidenversicherung. Die IV-Stelle des Kantons Waadt liess ihn neurologisch und anschliessend durch ein multidisziplinäres Gutachterteam untersuchen. Gestützt auf diese Abklärungen verneinte sie im April 2024 seinen Anspruch auf eine Rente oder berufliche Eingliederungsmassnahmen. Der Mann focht diesen Entscheid vor dem Waadtländer Kantonsgericht an – ohne Erfolg. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht und forderte eine volle Invalidenrente auf der Basis einer hundertprozentigen Erwerbsunfähigkeit, rückwirkend ab November 2019.

Vor Bundesgericht rügte der Mann, das Kantonsgericht habe sich zu Unrecht auf das Gutachten des Zentrums für medizinische Expertisen (CEMed) in Nyon vom Juli 2023 gestützt. Er bemängelte, die Gutachter hätten ein früheres neurologisches Gutachten nicht sorgfältig gelesen und seien fälschlicherweise davon ausgegangen, er sei arbeitsfähig. Das Bundesgericht räumte zwar ein, dass die CEMed-Gutachter das frühere Gutachten in einem Punkt ungenau zusammengefasst hatten. Entscheidend sei jedoch, dass die damalige Einschätzung einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit auf dem Verdacht einer rasch fortschreitenden Nervenerkrankung beruht habe – ein Verdacht, der sich in der Folge nicht bestätigt hatte.

Auch die Kritik am neurologischen Teil des CEMed-Gutachtens liess das Bundesgericht nicht gelten. Der Mann hatte argumentiert, sein behandelnder Neurologe genieße in Fachkreisen hohes Ansehen und dessen Einschätzung müsse daher mehr Gewicht erhalten als jene der Gutachter. Das Bundesgericht hielt dagegen: Der behandelnde Arzt habe Beobachtungen angestellt, die nicht in seinen medizinischen Zuständigkeitsbereich fallen, und habe die Schlussfolgerungen des Gutachters inhaltlich nicht widerlegt. Dieser hatte festgestellt, dass der Mann über erhaltene Ressourcen verfüge, und Physiotherapie sowie Schmerzbehandlung empfohlen – Therapien mit guten Heilungsaussichten.

Ebenso wenig überzeugte das Bundesgericht die Einwände gegen den psychiatrischen Teil des Gutachtens. Der Mann hatte gerügt, seine Persönlichkeitsmerkmale seien unterschätzt und seine Symptome verharmlost worden. Zudem kritisierte er, der Gutachter habe keinen Kontakt zu seinem behandelnden Psychiater aufgenommen. Das Bundesgericht stellte fest, dass der psychiatrische Gutachter dies als unnötig erachtet hatte, da ihm Krankengeschichte und Diagnose klar waren. Auch ein Krankenhausaufenthalt wegen Suizidgedanken im August 2023 genüge für sich allein nicht, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu belegen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 800 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 02. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 9C_584/2025