Ein Mann hatte im Februar 2024 beim Bundesgericht Beschwerde wegen angeblicher Justizverzögerung durch das Berner Obergericht eingereicht. Das Bundesgericht trat auf diese Beschwerde im März 2024 nicht ein, weil die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.
Daraufhin verlangte der Mann im April 2024, dass das Bundesgericht sein eigenes Urteil vom März 2024 überprüfe und aufhebe. Er argumentierte, das Gericht habe nicht alle Akten beigezogen und über einen früheren Antrag nicht entschieden, was sein Recht auf rechtliches Gehör verletzt habe. Zudem beantragte er unentgeltliche Rechtspflege, da er die Kosten nicht tragen könne.
Das Bundesgericht wies dieses Gesuch ab. Es stellte fest, dass der Mann nicht ausreichend begründet hatte, weshalb das frühere Urteil fehlerhaft sein soll. Insbesondere zeigte er nicht auf, inwiefern die angeblich übergangenen Punkte irgendeinen Einfluss auf den Ausgang des früheren Verfahrens gehabt hätten. Da das Gesuch von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde auch die unentgeltliche Rechtspflege verweigert.
Der Mann muss die Verfahrenskosten von 1200 Franken selbst tragen. Das Bundesgericht hielt ausserdem fest, dass künftige gleichartige Eingaben desselben Mannes zum vorliegenden oder zum früheren Urteil ohne weitere Behandlung abgelegt werden.