Symbolbild
Bundesgericht lässt Drogendealer weiter in Untersuchungshaft
Ein Mann sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft, weil er am Handel mit zwei Kilogramm Kokain beteiligt gewesen sein soll. Das Bundesgericht bestätigt die Haft und sieht eine erhebliche Fluchtgefahr.

Im Dezember 2024 wurde ein Mann festgenommen, dem vorgeworfen wird, gemeinsam mit einem Mittäter zwei weitere Personen damit beauftragt zu haben, zwei Kilogramm Kokain für 57'000 Franken an vier unbekannte Käufer zu übergeben. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hatte seine Freilassung bereits im August 2025 abgelehnt. Im November 2025 stellte er erneut ein Gesuch um Haftentlassung – ohne Erfolg. Nun wandte er sich abermals ans Bundesgericht.

Der Mann argumentierte, er habe enge familiäre Bindungen in der Schweiz: eine Tochter, die ihn regelmässig besuche, eine Ex-Frau, mit der er nach der Scheidung wieder zusammengelebt habe, sowie Eltern und Geschwister in unmittelbarer Nähe. Er lebe seit seinem siebten Lebensjahr in der Schweiz und habe seinen Lebensmittelpunkt klar hier. Ausserdem sei eine frühere Äusserung, er wolle nach Kanada auswandern, aus dem Zusammenhang gerissen und lediglich ein beiläufiger Gedanke gewesen.

Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es gewichtete die drohende mehrjährige Freiheitsstrafe sowie eine mögliche Landesverweisung als erheblichen Fluchtanreiz. Zudem habe der Mann familiäre Verbindungen im Kosovo und spreche Albanisch – der Kosovo sei auf dem Landweg schnell erreichbar. Die Facebook-Nachrichten vom Juni 2024, in denen er von Auswanderungsplänen und davon gesprochen hatte, «genug von der Schweiz» zu haben, werteten die Richter als klares Zeichen eines Auswanderungswillens. Dass diese Äusserungen vor der Verhaftung und in anderem Kontext gefallen seien, spreche sogar gegen ihn: Er habe Auswanderungsgedanken gehegt, noch bevor ein konkreter Fluchtanreiz durch das Strafverfahren bestanden habe.

Auch mildere Massnahmen anstelle der Haft lehnte das Gericht ab. Eine Kaution von 50'000 Franken, die seine Eltern hätten stellen wollen, fiel ausser Betracht, weil der Mann seine finanziellen Verhältnisse trotz mehrfacher Gelegenheit nicht offengelegt hatte. Eine Ausweis- und Schriftensperre hätte eine Flucht in den Kosovo kaum verhindert, da dieser auf dem Landweg auch ohne Reisedokumente erreichbar sei. Auch eine Meldepflicht oder elektronische Überwachung seien bei ausgeprägter Fluchtgefahr keine tauglichen Alternativen. Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Verfahrenskosten wurden dem Mann wegen seiner finanziellen Bedürftigkeit jedoch erlassen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 02. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_72/2026